FABI – Ja zum Infrastrukturfonds, Nein zur vorgeschlagenen Finanzierung

Medienmitteilung vom 4. Juli 2011

IGöV Schweiz zur Bahnfinanzierung (FABI):

Gegenvorschlag zur öV-Initiative nachbessern!

Die Interessengemeinschaft öffentlicher Verkehr Schweiz (IGöV) anerkennt die Notwendigkeit, dem öffentlichen Verkehr die bisher fehlenden Mittel zukünftig zu sichern. Allerdings ist die Wahl der Finanzierungsquellen unausgewogen. Zudem ist zu befürchten, dass die vorgesehenen Mittel nicht ausreichen werden. Die IGöV Schweiz erwartet, dass auf Strecken mit sehr starker Nachfrage der Viertelstunden-Takt nicht erst langfristig realisiert, sondern bei Kapazitätsengpässen so bald wie möglich umgesetzt wird.

 

Die IGöV Schweiz fordert deshalb insbesondere, dass der Anteil der Einnahmen aus der Mineralölsteuer zu Gunsten des öffentlichen Verkehrs gegenüber heute erhöht wird. Eine Erhöhung des Anteils aus der Mehrwertsteuer sowie eine Beteiligung der Unternehmen und der Wirtschaft (Versement de transport) ergeben weitere Mittel. Die Wirtschaft profitiert stark vom Netz des öffentlichen Verkehrs.

 

Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Preiserhöhungen im öffentlichen Verkehr erachtet die IGöV Schweiz – zumindest solange nicht äquivalente Massnahmen auch für den Strassenverkehr ergriffen werden – als inakzeptabel. Sie würden eine unerwünschte Verschiebung des Modal-Splits auslösen, der wiederum strassenseitig kostspielige Ausbauten nach sich ziehen müsste.

 

Die IGöV Schweiz lehnt den Kantonsbeitrag an den Bahninfrastrukturfonds (BIF)  ab. Es sind vor allem die Kantone, die am Ausbau des Agglomerationsverkehrs interessiert sind. Sie sollen auch in Zukunft dafür verantwortlich sein. Die gemischte Finanzierung hat sich als Motor des Infrastrukturausbaus bewährt.

 

Die IGöV Schweiz unterstützt die Reduktion des Pendlerabzugs bei den Bundessteuern. Dieser soll gleich hoch sein wie der Preis eines Generalabonnements der 2.Klasse.

IGöV Ostschweiz zu FABI

Die Interessengemeinschaft öffentlicher Verkehr Schweiz (IGöV Schweiz) beteiligt sich mit einer Stellungnahme vom 4. Juli 2011 an der Vernehmlassung zu FABI.   Diese ist in der obenstehenden Pressemitteilung zusammengefasst. Die IGöV Schweiz  nimmt dabei aber keine Stellung zu den konkreten Massnahmen beim Ausbauschritt 2025.

In Ergänzung zu dieser Stellungnahme nimmt daher die IGöV- Sektion Ostschweiz die Gelegenheit wahr, ihre besonderen Anliegen zum Ausbauschritt 2025 anzumelden.

 

Für die IGöV Ostschweiz sind drei Projekte von zentraler Bedeutung, die im Rahmen der Bahninfrastruktur in der nächsten Etappe umgesetzt werden müssen und das Rückgrat der öV-Versorgung insbesondere im Kanton St. Gallen sicherstellen. Sie sind Voraussetzung für weitere und Ausbauten auf einen Halbstundentakt.

  1. Angebotsausbau Fernverkehr Zürich – St. Gallen mit den zusätzlichen beiden Schnellverbindungen gemäss ZEB in den Knoten St.Gallen, basierend auf dem bis 2018 abgeschlossenen Ausbau der bestehende Strecke und noch ohne Brüttener-Tunnel, der frühstens ab 2030 realisiert sein wird.
  2. Fernverkehr Chur – Sargans – Zürich mit halbstündlichem Halt in Sargans und halbstündlicher Anbindung der Rheintalstrecke. Dies bedingt zwingend den Ausbau der Doppelspur zwischen Buchs und Sevelen, da in diesem Abschnitt ein Trassierungskonflikt mit dem Eurocity Zürich-Wien besteht. Die Forderung wird auch von der Liechtensteiner Landesregierung unterstützt und wurde mündlich gegenüber Bundesrätin Leuthard kommuniziert . Dieser Ausbau ermöglicht erst die bessere Anbindung der Südostschweiz an die Eurocity Zürich-München.
  3. Stadtbahn Obersee, indem der fehlende Doppelspurabschnitt Uznach-Schmerikon realisiert und die Knotenbahnhöfe Uznach und Rapperswil ausgebaut werden. Dieser Ausbau ermöglicht die Einführung des S-Bahn-Halbstundentakts im Linthgebiet , halbstündliche Direktverbindungen Rapperswil-Wattwil-St.Gallen und eine weitere Beschleunigung dieser nachfragestarken innerkantonalen Verbindung.